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   LSG Bayern, 24.09.2002 - L 16 RJ 39/02   

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https://dejure.org/2002,19123
LSG Bayern, 24.09.2002 - L 16 RJ 39/02 (https://dejure.org/2002,19123)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.09.2002 - L 16 RJ 39/02 (https://dejure.org/2002,19123)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. September 2002 - L 16 RJ 39/02 (https://dejure.org/2002,19123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung des Leistungsvermögens unter Berücksichtigung sämtlicher Befunde; Rente aus der deutschen Versicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2002 - L 16 RJ 39/02
    Der Großteil der vorliegenden qualitativen Leistungseinschränkungen, nämlich der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ausschließliches Sitzen erfordern, in Kälte oder Nässe verrichtet werden, mit häufigem Bücken oder Steigen auf Treppen und Leitern einhergehen, sind vom Großen Senat des BSG bereits als Beispielsfälle dafür genannt worden, dass diese Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen müssen (Großer Senat vom 19.12.1996 in SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Dementsprechend bestimmt § 43 Abs. 2 Satz 4 SGB VI a.F., dass nicht berufsunfähig ist, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann und dass hierbei die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen ist (vgl. zum Vorstehenden zusammenfassend den Beschluss des Großen Senats des BSG vom 19.12.1996 - GS 2/95 = SozR 3-2600 § 44 SGB VI Nr. 8).

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2002 - L 16 RJ 39/02
    Nachdem die Klägerin auch beim Zurücklegen von Wegen zu und von der Arbeitsstelle bzw. einer Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels keinen relevanten Einschränkungen unterliegt, weil sie in der Lage ist, viermal täglich deutlich mehr als 500 m zu Fuß zurückzulegen (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 23) und die Funktion der Hände vollständig erhalten ist und auch z.B. keine zusätzlichen oder unüblichen Arbeitspausen erforderlich sind, bestehen keine ernsten Zweifel daran, dass die Versicherte mit dem ihr verbliebenen Leistungsvermögen in einem Betrieb einsetzbar ist.
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2002 - L 16 RJ 39/02
    Unabhängig von der Zumutbarkeit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit kann die Klägerin aber auf alle anderen Tätigkeiten verwiesen werden, die mit den gesundheitlichen Einschränkungen vereinbar sind (vgl. BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 7, SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8).
  • BSG, 29.01.1975 - 11 RA 90/73

    Teilzeitarbeit - Zahlenvergleich - Praktisch verschlossener Markt - Feststellung

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2002 - L 16 RJ 39/02
    Unabhängig von der Zumutbarkeit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit kann die Klägerin aber auf alle anderen Tätigkeiten verwiesen werden, die mit den gesundheitlichen Einschränkungen vereinbar sind (vgl. BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 7, SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8).
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